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Vertragspartner von

LEISTUNGEN

Zu Hause rundum versorgt!

Warum Sie die Pflege Ihrer Angehörigen in unsere Hände geben sollten:

In Zusammenarbeit mit unseren osteuropäischen Kontakten vermitteln wir Ihnen eine qualifizierte Pflegekraft innerhalb von 10-14 Tagen oder früher bei Verfügbarkeit.. Ihre persönlichen Ansprüche sowie die gewünschten Deutschkenntnisse werden bei der Auswahl berücksichtigt.

Während der gesamten Vertragslaufzeit sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort und stehen Ihnen mit Rat zur Seite. Wir sind das Bindeglied zwischen Ihnen und dem zu pflegenden Angehörigen und der Betreuerin.

Sie profitieren von

  • einer kostenlosen, fachkundigen Beratung.
  • einem transparenten Preismodell ohne versteckte Zusatzkosten.
  • der Erfahrung professioneller, einfühlsamer Betreuungskräfte.
  • persönlichen Ansprechpartnern
  • einem reibungslosem Wechsel der Betreuungskräfte.

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

 

Betreuung zu Hause

Zu Hause betreut: Was Betreuungskräfte leisten

Viele pflegebedürftige Angehörige wünschen sich, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Das ist möglich, wenn eine Pflegekraft in die Wohnung oder das Haus einzieht. Unsere Pflegekräfte aus Osteuropa sind erfahren und verfügen sowohl über das notwendige Taktgefühl als auch die hauswirtschaftlichen Kenntnisse, um den Alltag und die Grundversorgung mit einem pflegebedürftigen Menschen professionell zu meistern.

Diese Aufgaben werden in der Betreuung zu Hause übernommen:

  • Unterstützung bei der Körperhygiene (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Mundpflege, Eincremen, Intimpflege, auch Inkontinenzversorgung)
  • Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder komplette Übernahme dieser Tätigkeit
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
  • Hilfe beim selbstständigen Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen und beim Verlassen der Wohnung
  • Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten
  • Mobilisierung oder Lagerung nach Anleitung eines Therapeuten
  • Hauwirtschaftliche Versorgung mit Reinigungsarbeiten, Einkaufen, Waschen, Bügeln, Gießen, Haustierversorgung, Erledigung der Post
  • Begleitung zu Arztterminen, Apotheken und Selbsthilfegruppen
  • Begleitung zu Ausflügen und Spaziergängen
  • Begleitung zum Frisör und Behörden
  • Beschäftigung, zum Bespiel mit Gesellschaftsspielen oder Lesen
  • Persönliche Zuwendung

Ein großer Vorteil der Pflege zu Hause ist die Individualität. Die Leistungen können an Ihre Bedürfnisse und die des Angehörigen angepasst werden.

 

Verhinderungspflege


Was tun, wenn Sie plötzlich ausfallen oder einfach mal eine Auszeit brauchen?
Wir besorgen Ihnen Ersatz! Und Sie zahlen dafür keinen Cent.


Erfahren Sie sofort mehr. Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Betreuungskraft?

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei ist es nahezu unmöglich, dass Sie  an 365 Tagen im Jahr für Ihren Angehörigen da sind. Schließlich können Sie auch mal krank werden oder einen Termin haben. Oder Sie wollen in den Urlaub fahren. Für solche Fälle gibt es die sogenannte Verhinderungspflege.

Das bedeutet: Sie als reguläre Pflegeperson sind verhindert. Deshalb wird die Pflege ersatzweise von einer anderen Person übernommen.

Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse – bis zu 42 Tage im Jahr!


Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Warum Sie verhindert sind, spielt keine Rolle. Von der Teilnahme an einem Pflegekurs über Krankheit bis hin zum Theaterbesuch: Es zählt nur, dass Sie verhindert sind. Tatsächlich müssen Sie noch nicht einmal einen Grund angeben.

Allerdings gelten diese Bedingungen:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wurde mindestens 6 Monate zuvor von einer privaten Pflegeperson betreut.

Wird der Angehörige regulär ausschließlich vom Pflegedienst betreut, besteht kein Anspruch auf die Verhinderungspflege.
Die Vermittlungsagentur DOMO UG verfügt über wertvolle Kontakte, sodass auch kurzfristig eine zuverlässige und passende Betreuungsperson gefunden werden kann.
Lassen Sie sich jetzt von einer examinierten Krankenschwester beraten!

 

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?

Was ist besser?
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege zu Hause geleistet. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile:

  • Der zu pflegende Angehörige bleibt in seinem bekannten Zuhause. Lediglich die Pflegeperson wechselt, nicht aber die Umgebung.

  • Eine Pflege zu Hause ist meist günstiger als eine Unterbringung im Pflegeheim.

  • Die Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden.


Tipp: Es ist auch möglich, innerhalb eines Kalenderjahres Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu kombinieren.

AGENTUR DOMO UG
Mailänder Ring 3 (Eingang Max-Planck-Str.)
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 – 87 38 716
Mobil: 0176 – 72 80 13 55
E-Mail: info@betreuung-ley.de

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

 

Bitte beachten Sie:
Tätigkeiten, die ein Krankenpflegeexamen voraussetzen wie zum Beispiel das Stellen von Medikamenten oder der Wechsel von Verbänden, dürfen in der Regel nicht von Betreuungspersonen durchgeführt werden (Übernahme von Sozialstation).

 

Kosten

Unsere komplette Beratungsdienstleistung ist für Sie vor Vertragsabschluss vollständig kostenlos und selbstverständlich unverbindlich.

Monatliche Kosten der Betreuungskraft

Die individuelle Höhe der Kosten richtet sich nach der Qualifikation der Betreuerin, sowie dem Pflegebedarf der zu betreuenden Person/en. Diese erfahren sie bei ihrer persönlichen Beratung!

In einem persönlichen Angebot berücksichtigen wir auch die Kosten für nächtliche Arbeit, die Betreuung weiterer Personen sowie notwendige Spezialqualifikationen.

Zusätzlicher Aufwand:

Die Betreuungskraft erhält im Haushalt der zu betreuenden Person kostenlos Unterkunft und Verpflegung und Internetzugang.

Zuschüsse und Kostenerstattung

Die Kosten für die Betreuung Ihrer Angehörigen müssen Sie nicht alleine tragen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Pflegegrad des Angehörigen ab:

Pflegegrad 1: 0,- € monatlich*
Pflegegrad 2: 316,- € monatlich
Pflegegrad 3: 545,- € monatlich
Pflegegrad 4: 728,- € monatlich
Pflegegrad 5: 901,- € monatlich

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf 125,- € monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Zusätzlich haben Sie durch den Verzicht auf Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste ein Anrecht auf 1.612 € Verhinderungspflegegeld pro Jahr. Dies ist der Ausgleich, den Angehörige erhalten, wenn sie sich selbst um die Pflege der Angehörigen kümmern.

Für die Verhinderungspflege können zusätzlich 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) ausgegeben werden. Der jährliche Betrag der Verhinderungspflege liegt damit bei 2.418 € und kann auf die einzelnen Monate heruntergerechnet werden.

Des Weiteren können 20% der Gesamtkosten bis maximal 4.000 € jährlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies entspricht monatlich rund 300 Euro.

Das Thema Kosten und Kostenübernahme ist sehr komplex. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie ausführlich und berechnen Ihnen in einem individuellen Angebot die Kosten, die für die Pflege Ihres Angehörigen anfallen würden – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Für weitere Informationen zum Thema Pflege und Zuschüsse sprechen Sie uns gerne an. 

Wie Sie eine Betreuung bekommen

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns auf und füllen einen Bedarfs-Fragebogen aus.
  2. Wir werten Ihren Fragenbogen aus und klären in einem persönlichen Gespräch offene Fragen.
  3. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit konkreten Vorschlägen für Betreuungskräfte.
  4. Sie wählen eine Betreuung aus und teilen uns Ihre Entscheidung mit.
  5. Sie können auf Wunsch, den Muster-Betreuungsdienstleistungsvertrag erhalten.  (ohne rechtliche Gewähr)
  6. Im Betreuungsdienstleistungsvertrag werden die Leistungen laut Bedarfsanalyse schriftlich fixiert. Dadurch erhalten sowohl Sie als auch die Betreuungskraft Transparenz und Sicherheit.
  7. In vielen Fällen kann die Betreuung schon nach wenigen Tagen im Haus des Pflegebedürftigen einziehen.

Wichtig:
Betreuungskräfte aus EU-Ländern sind bei den zuständigen Gewerbe- sowie Finanzämtern angemeldet und verfügen über eine EU-Krankenversicherung. 

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Was unsere Kunden sagen
Seit Ende April haben wir für unsere an Demenz erkrankte Mutter eine tolle Betreuerin durch Frau Ley vermittelt bekommen. Iliana ist in kürzester Zeit eine so wichtige Bezugsperson geworden. Sie kümmert sich liebevoll, ist immer mit ganz viel Gefühl im Einsatz und wir sind glücklich, das es unserer Mutter so gut geht. Vielen lieben Dank für die angenehme Zusammenarbeit und das Verständnis, das uns Frau Ley entgegen bringt. Eine rundum tolle Zusammenarbeit die ich nur weiter empfehlen kann. Wir sind froh mit Frau Ley zusammen zu arbeiten.
Familie Schleicher
Uns wurde eine Betruerin aus Litauen von Frau Ley vermittelt. Die Agentur hat sich sehr um uns gekümmert und ist auf die Bedürfnisse unserer Eltern genau eingegangen. Wir lieben alle unsere Bereuerin. Sie ist zuverlässig , korrekt uns sehr besorgt um unsere Eltern. Wir können die Agentur Ley nur empfehlen
Familie Helmin
Seit eineinhalb Jahren betreuen verschiedene Frauen aus Litauen unseren über 90-jährigen Vater. Neben ihren fachlichen Kompetenzen zeichnen sich die Frauen durch ihre fürsorgliche Zugewandtheit, Freundlichkeit und Offenheit aus. Die Wechsel nach 2 - 3 Monaten konnte die Agentur lückenlos gestalten.
Josef K.

Sehr fürsorgliche und geduldige Betreuung.
Sie hat sich stets intensiv gekümmert und war immer zuverlässig!

Harald S.