RECHTLICHER HINWEIS
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigt in einem Beschluss vom März 2014 in Sachen einer großen Agentur die Rechtmäßigkeit, in dem selbständige Betreuungsdienstleister an Pflegebedürftige oder deren Familien vermittelt werden kann.
Damit richtet sich das Oberlandesgericht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2011 (Aktenzeichen B12 R 17/09 R), demnach die Selbständigkeit in der Pflege zu Hause grundsätzlich legal möglich ist.
Dies ist eine Einzelfallentscheidung und kann nicht auf andere Vermittlungstätigkeiten anderer Agenturen rechtlich verwendet werden, jede Vermittlung ist also Einzeln zu betrachten.